Pflegegrade im Überblick
Pflegegrade sind eine Einteilung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die in Deutschland seit dem Jahr 2017 gilt. Sie dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit von Menschen objektiv zu erfassen und die Pflegeleistungen, die diesen Menschen zustehen, fairer und transparenter zu gestalten. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit richten.
Pflegegrad 1: Dieser Pflegegrad gilt für Menschen, die lediglich eine geringe Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen lediglich gelegentlich Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, zum Beispiel beim An- und Ausziehen oder beim Aufstehen aus dem Bett.
Pflegegrad 2: Dieser Pflegegrad gilt für Menschen, die eine erhöhte Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege und beim Essen.
Pflegegrad 3: Dieser Pflegegrad gilt für Menschen, die eine deutlich erhöhte Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Bewegung im Alltag.
Pflegegrad 4: Dieser Pflegegrad gilt für Menschen, die eine schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Bewegung im Alltag und bei der Durchführung von medizinischen Maßnahmen.
Pflegegrad 5: Dieser Pflegegrad gilt für Menschen, die eine schwerste Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen rund um die Uhr Pflege und Betreuung.
Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad erfolgt durch eine Pflegekasse oder die Sozialhilfe auf Grundlage einer Pflegebedürftigkeitsprüfung. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Leistungsvolumen, das die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe übernimmt.
Kriterien für die Pflegebegutachtung
Die Kriterien für die Pflegebegutachtung umfassen:
- Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL): Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Umgang mit Medikamenten und Toilettengang.
- Instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens (IADL): Dazu gehören Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege und Finanzverwaltung.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Dazu gehören Gedächtnis, Orientierung, Verständnis und Sprache.
- Psychiaterische Symptome und Verhaltensauffälligkeiten: Dazu gehören Depression, Angst, Verwirrtheit und aggressive Verhaltensweisen.
- Soziale Kontakte und Unterstützungssysteme: Dazu gehören die Unterstützung durch Familie, Freunde und soziale Dienste.
- Physische und medizinische Gesundheit: Dazu gehören chronische Erkrankungen, Schmerzen, Medikamenteneinnahme und Rehabilitation.
- Umweltbedingungen: Dazu gehören die Wohnsituation, Sicherheit und Zugänglichkeit der Wohnung sowie die Verfügbarkeit von Pflege- und Unterstützungsdiensten.